Abrechnung

Meine Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit einer Privatzusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen. Die Erstattungen liegen je nach Versicherung zwischen 50 bis 100% der Rechnungssumme.
Das Behandlungshonorar stellt kein Maß für einen Behandlungserfolg dar. Sondern die Vergütung für die aufgewendete Behandlungszeit und die damit verbundenen Kosten.

Viele gesetzliche Krankenkassen ertatten anteilmäßig Osteopathische Behandlungen, bitte sprechen sie mich an, ich helfe ihnen gerne bei der Abrechnung mit ihrer Krankenkasse.

Bei weiteren Kostenfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich die Behandlungskosten als steuermindernd gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.


Ich behalte mir vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine oder ein nicht Erscheinen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 35€ pro Behandlung in Rechnung zu stellen. Eine Terminabsage bis spätestens 24 Stunden ist kostenfrei. Ich danke für Ihr Verständnis.