Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilmäßig Osteopatische Behandlungen die TKK,AOK,BKK mobil,IKK classic und viele weitere…..
Die Voraussetzung ist der Nachweis von 1350 Unterrichtsstunden Osteopathie und die Mitgliedschaft in einem Osteopathie Verband.
Diesen Qualitätsnachweis stelle ich meinen Patienten sicher.
Gerne helfe ich ihnen bei der Abrechnung mit ihrer Krankenkasse.
Sprechen sie mich bitte bei Terminvereinbarung an.